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Eine Mitgliedschaft im Schwäbischen Albverein schließt folgende Leistungen mit ein:

 

Die Mitglieder im Verein erhalten:

1.

Die Vereinszeitschrift "Blätter des Schwäbischen Albvereins" - kostenlos

2.

Jährlich eine Wanderkarte (Vereinsgabe) 1 : 35 000 (Württemberg) - kostenlos

3.

Jährlich eine ermäßigte Übernachtung in einem vereinseigenen Wanderheim; entspricht in der Regel dem Übernachtungspreis für Mitglieder in Gruppen-
räumen, ohne Bettwäsche und Frühstück.

4.

Freien Eintritt zu den Aussichtstürmen des Vereins.

5.

Vorzugspreis bei Kauf von Karten und Büchern des Vereins.

6.

Mit der Mitgliedskarte des Deutschen Wanderverbands gibt es Rabatte bei den anderen Wandervereinen und in Zukunft auch bei verschiedenen Firmen
(Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken des nachstehendes Bildes.)

   

Unsere Vereinsbeiträge ab 2020:

Mitglieds-
beitrag

davon für
Ortsgruppe

Familien

€ 60,--

€ 5,--

Erwachsene

€ 44,--

€ 3,--

15- bis 27-jährige

€ 17,--

€ 1,--

Kinder bis 14 Jahre

  4,--

€ 1,--


Alleinerziehende € 36,-- € 3,--

Es lohnt sich, Mitglied im Schwäbischen Albverein zu werden.

 

Versicherungen des Schwäbischen Albvereins e.V.:

-

Unfallversicherung grundsätzlich für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter für den Schwäbischen Albverein.

-

Unfallversicherung für alle Mitglieder bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.

-

Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder incl. bei der Bewirtung in Wander-
heimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet.

-

Dienstreisekaskoversicherung bei Fahrten mit Privat-Pkw der Mitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.

-

Unfallversicherung für Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis versichert durch das Land.

-

Versicherung durch die Albvereinsjugend für Jugendleiter und alle Kinder/Jugendlichen, die an Veranstaltungen der Albvereinsjugend teilnehmen.

Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an der Wanderungen und Veranstaltungen
geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen können keine rechtlichen Ansprüche
gegenüber dem Wanderführern und dem Schwäbischen Albverein geltend gemacht werden.

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